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Unser Hotel

Unser Hotel befindet sich in unmittelbarer Nähe des Strandes in Dadonghai, einer wunderschönen Bucht am Stadtrand von Sanya.

Der von Palmen gesäumte Sandstrand vor dem Hotel lädt zu ausgedehnten Spaziergängen ein.


:: DIASHOW -  Hainan

Die Zimmer verfügen über Bad/WC, TV-Gerät, Kühlschrank, Air Condition und wahlweise über Terrasse.
Mit dem Bus dauert es nur etwa zehn Minuten zum Zentrum, mitten in das bunte Markttreiben.

Information & Buchung

Shangri-La Tours

China-Spezialist für Studien- und Gesundheitsreisen
Tel: 01 / 524 66 89
Fax: 01 / 526 76 89
E-mail: kultur@shangri-la.at

Termine und Preise auf Anfrage.

 

REISEBÜROSICHERUNGSVERORDNUNG–RSV
Kundengeldabsicherung gemäß EU-Pauschalreiserichtlinie vom 13. Juni 1990 (90/314/EWG, Artikel 7) im österreichischen Recht gemäß Reisebürosicherungsverordnung BGBL. II Nr. 316/1999 i.d.F. BGBL. II Nr. 490/ 2001 u. BGBL. II Nr. 563/2003 umgesetzt.
Shangri-La Tours, 1010 Wien, Doblhoffgasse 7, Eintragungsnummer im Veranstalterverzeichnis: 1999/0082 Wir, Shangri-La Tours, 1010 Wien, Doblhoffgasse 7, haben alle unsere Reisenden, für von uns veranstaltete Reisen, mittels Bankgarantie nach Maßgabe der österreichischen Reisebürosicherungsverordnung (RSV) besichert. Dies gilt für: a) bereits entrichtete Zahlungen, soweit die Reiseleistung gänzlich oder teilweise infolge Insolvenz des Veranstalters nicht erbracht wurde, und b) die notwendigen Aufwendungen für die Rückreise, die infolge Insolvenz des Veranstalters entstanden sind.
Gemäß § 7 Abs. 1 Ziff. 4 RSV geben wir hiermit bekannt, dass wir Anzahlungen/Vorauszahlungen in Höhe von max. 10 % früher als zwei Wochen vor Reiseantritt übernehmen. Anzahlungen und Vorauszahlungen dürfen frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden. Anzahlungen/ Vorauszahlungen die früher als 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise entgegengenommen werden bzw. Anzahlungen/ Vorauszahlungen, die die abgesicherten 10 % übersteigen, sind gemäß RSV nicht gedeckt. Die Haftung beschränkt sich gegenüber dem Kunden auf den von ihm gezahlten Reisepreis und ist im Schadenfall mit der Gesamtversicherungssumme begrenzt. Sollte die Versicherungssumme zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche nicht ausreichen, so werden die Forderungen der Kunden mit dem aliquoten Anteil erfüllt.
Der Veranstalter nimmt darüber hinaus an keiner Versicherungsgemeinschaft nach Maßgabe des § 8 RSV teil. Abwickler gemäß § 3 Abs 1 Ziff. 2 RSV: Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung AG, Augasse 5-7, 1090 Wien, Tel.: 01/317 25 00, Fax: 01/319 93 67, anzumelden.